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CAMPINGPLATZVERORDNUNG CAMPASUN MAS DE PIERREDON – 1.Reservierungsanfrage und Bezahlung Ihres Aufenthalts Erst nach Erhalten des Reservieurngsscheins und der Anzahlung per Scheck, Kreditkarte(auch Distanzkauf-Kreditkarte), Weniger als 30 Tage vor Anfang Ihres Aufenthalts:
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- Unfall, Krankheit, Todesfall des Versicherten, des Ehegatten, der Nachkommen und der Vorfahren.
- Wenn im Fall eines Diebstahles, eines Brandes oder einer Naturkatastrophe betreffend seinen Wohnsitz ,am Tage der Abreise, die Anwesenheit des Versicherten unentbehrlich ist. - Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen des Versicherten oder des Ehegatten. Die Gültigkeit der Garantie verfällt am ersten Tag des Aufenthalts und dies gilt für die ganze Dauer des Aufenthalts, auch wenn einer der bereits erwähnten Gründe vorkäme. |
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4. Während Ihres Aufenthalts Jeder Urlauber muss die Campingplatzverordnung beachten. Die Anlagen und die Ruhezeit ab 22 Uhr müssen respektiert werden.Jeder Besucher muss an der Rezeption gemeldet werden, Ihm wird eine Besuchertaxe in Rechnung gestellt. Unsere Gesellschaft ist auf keinem Fall für Verluste, Diebstähle, Verletzungen und Schäden, die wâhrend des Aufenthalts den Urlaubern oder ihren Gütern geschehen könnten, verantwortlich. Aus Sicherheits-und Versicherungsgründen ist es verboten, die für jede Mietunterkunft vorgesehene Zahl der Bewohner zu überschreiten. Der Gebrauch eines Barbecues ist strengstens verboten (Beschluss des Präfekts). |
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5. Bei Ihrer Abreise Mieten eines Stellplatzes: Bezahlung des Restbetrags für den Aufenthalt. |